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Lizenzmodelle bei Software

Die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, kurz EULA, soll das Benutzungsrecht von Software regeln. Diese Texte werden in der Regel vor der Installation von Programmen angezeigt und der Nutzer ist angehalten, diese zu lesen und zu akzeptieren. Diese sind jedoch in Deutschland nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer auf dieses Benutzungsrecht beim Kauf der Software die Bestimmungen der EULA erläutert hat. Andernfalls gelten diese nicht, auch wenn man die Lizenzvereinbarung akzeptiert.

Bei kommerzieller Software erwirbt man in der Regel nur das Nutzungsrecht und man es ist nicht gestattet, Kopien der Software zu erstellen. Im Bereich der kommerziellen Software gibt es noch einige weitere Lizenzarten, wie zum Beispiel Lizenzen für Schulen und Forschungs- bzw. Bildungseinrichtungen, Software auf allen PCs der Einrichtung benutzen zu dürfen und vielen verschiedenen Nutzern zugänglich zu machen.

Weitere Software, die entgeltlich erworben werden müssen, jedoch zuvor für meist 30 Tage kostenlos benutzt und getestet werden kann, ist die sogenannte Shareware. Shareware muss in jedem Falle eine gewisse Zeit kostenlos benutzt werden dürfen, der spätere Erwerb der Lizenz erfolgt meistens online. Üblicherweise darf man Shareware beliebig oft kopieren, sodass andere diese Programme auch testen können.

Es gibt auch mehrere Formen kostenloser Software. Bei Programmen, deren Quellcodes nicht verändert werden dürfen, spricht man häufig von Freeware. Hierbei wird Freeware vom Urheber kostenlos zur Verfügung gestellt. Donationware, eine weitere Art kostenloser Software, ist kostenlos, der Autor des Programms ist hierbei jedoch für Spenden offen. Peaceware ist nur zur „friedlichen“ Nutzung bestimmt.

Bei der Lizenz der Public Domain verzichtet der Programmierer auf jegliche Urheberrecht und kann von jedermann bearbeitet, kopiert und verwendet werden. Diese Lizenz ist jedoch in Deutschland nicht möglich. Die Freie Software jedoch wird häufig verwendet. Auch bei der Freien Software ist es erlaubt diese zu vervielfältigen und zu verteilen, den Quellcode einzusehen und Veränderungen darin vorzunehmen. Hierbei wird der Quelltext extra vom Autor zur Verfügung gestellt. OpenSource wird hierbei diese Quelloffenheit genannt. In Bezug auf Freie Software wird häufig der Begriff Copyleft (sozusagen das Gegenteil des Copyrights) verwendet, welches die Möglichkeit zur Bearbeitung und Vervielfältigung von Software vorsieht.